Sicherheitsgarantie - nur für Geräte mit AquaStop

Zusätzlich zu Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer aus dem Kaufvertrag und zusätzlich zu unserer Gerätegarantie leisten wir Ersatz zu folgenden Bedingungen:

1. Sollte durch einen Fehler unseres Aquastop-Systems ein Wasserschaden verursacht werden, so ersetzen wir Schäden privater Gebraucher.

2. Die Haftungsgarantie gilt für die Lebensdauer des Gerätes.

3. Voraussetzung des Garantieanspruches ist, dass das Gerät mit Aquastop fachgerecht entsprechend unserer Anleitung aufgestellt und angeschlossen ist; sie schließt auch die fachgerechte Aquastop-Verlängerung (Originalzubehör) mit ein.

Unsere Garantie erstreckt sich nicht auf defekte Zuleitungen oder Armaturen bis zum Aquastop-Anschluss am Wasserhahn.

4. Geräte mit Aquastop brauchen Sie grundsätzlich während des Betriebs nicht zu beaufsichtigen bzw. danach durch Schließen des Wasserhahns zu sichern.

Lediglich für den Fall einer längeren Abwesenheit von Ihrer Wohnung, z. B. bei einem mehrwöchigen Urlaub, ist der Wasserhahn zu schließen.

Reparaturauftrag bei Störungen – 24 Stunden / 7 Tage

Bosch 0810 – 550 511
Siemens 0810 – 550 522
Constructa 0810 – 550 533
Neff 0810 – 550 544
Gaggenau 0810 – 550 555
e-mail: vie-stoerungsannahme@bshg.com

Info-Line

Mo-Do 8:00 – 17:00 Uhr

Fr 8:00 – 13:00 Uhr

e-mail: vie-produktinfo@bshg.com

BSH Haugeräte GmbH
Quellenstraße 2a
1100 Wien
Österreich

Die BSH Gruppe ist eine Markenlizenznehmerin der Siemens AG.

Stand: 04/2020